Der Orts- und Kreis-

Die amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine ernstzunehmende Bienenseuche. Eine freiwillige Beprobung hilft mit, frühzeitig Gefahrenpotentiale zu erkennen und entsprechende Hilfeleistungen zu geben.

Zur guten imkerlichen Praxis gehört, seine Völker regelmäßig – am besten jährlich – auf die Amerikanische Faulbrut (AFB) untersuchen zu lassen. Dazu entnimmt man eine Futterkranzprobe, die an das Landeslabor in Neumünster eingesendet wird. Meist werden die Futterkranzproben im Herbst durchgeführt.

BITTE UM BEACHTUNG:

Das Veterinäramt Kiel fordert zur Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung (Gesundheitszeugnis), welches zur Wanderung, Verkauf oder Standwechsel außerhalb des Kreises Kiel benötigt wird, folgendes:

  • Die Proben müssen zwingend von unseren BSV Rainer Feldmann gezogen werden. Proben, die von Bienengesundheitsassistenten oder vom Imker selbst gezogen wurden, werden nicht anerkannt
  • Es muss angegeben werden, aus welchem Grund die Bescheinigung ausgestellt werden soll
  • Zur Bescheinigung der AFB-Freiheit zum Zweck des Verkaufs von Völkern, ist es leider nicht mehr möglich, den Prüfbericht einer Sammelbeprobung einzureichen. Es wird tatsächlich verlangt, pro Stand mit Angabe der Gesamtvölkerzahl des Standes zu beproben. Auch muss bei Verkaufsabsichten der Verkäufer genannt werden.

Dieses Vorgehen ist zur Zeit nur aus dem Kreis Kiel bekannt. Im Kreis  Rendsburg ist dies noch nicht der Fall. Dort reicht die Vorlage des Prüfberichts (per Post oder E-Mail) für die Ausstellung der Seuchenfreiheitsbescheinigung.

Es ist ganz einfach möglich, diese Probe selbst zu entnehmen und einzusenden. Hierzu muss der nebenstehende Einsendeschein verwendet werden.

Auf der zweiten Seite des Einsendescheines findet sich auch eine ausführliche Anleitung zur Probenentnahme, zur Verpackung der Probe und weitere Hinweise. Außerdem Erläuterungen, wie das Ergebnis der Probe zu lesen ist, dass man einige Zeit nach Einsendung direkt aus dem Landeslabor per Brief zugeschickt bekommt.

Wer mit seinen Bienen wandern will oder sie über eine Kreisgrenze verstellen will, benötigt ja auch ein sogenanntes „Gesundheitszeugnis“ des zuständigen Amtsveterinärs. Das Ergebnis aus dem Landeslabor ist aber noch kein solches Zeugnis. Man benötigt aber das Ergebnis der Futterkranzprobe um sich dann damit an den Veterinär wenden zu können.

Bezuschussung des Vereins:

Auch in diesem Jahr bezuschussen wir als Kieler Imkerverein wieder die Untersuchungen auf amerikanische Faulbrut – in diesem Jahr mit 15 kostenfreien Futterkranzproben. Vereinsmitglieder melden sich bei Interesse bitte vorab beim Bienensachverständigen unseres Vereins: bsv(at)imkerverein-kiel.de.

Zudem bezuschusst der Landesverband in diesem Jahr 26 Untersuchungen auf amerikanische Faulbrut. Vereinsmitglieder melden sich für die Kostenübernahmen beim Bienensachverständigen unseres Vereins. Die Kosten der Beprobung werden rückwirkend erstattet!

Wir werden versuchen, diese Proben gleichmäßig über alle Mitglieder und über die Fläche unseres Vereinsgebietes zu verteilen. Die Entscheidung, wer von den kostenfreien Proben profitiert, wird vom Verein getroffen. Wir bitten um vorherige Anmeldung!