Der Orts- und Kreis-

Auch die Imkerei ist mit etwas Bürokratie verbunden – allerdings hält sich diese sehr in Grenzen. Bei einigen Stellen müssen Sie Ihre Bienenhaltung jedoch anmelden. Das wären:

  • Amtsveterinär: jeder Bienenhalter ist laut Bienenseuchenverordnung verpflichtet, seine Völker beim örtlich zuständigen (Kreis-) Veterinäramt anzumelden. Die Anzeige muss spätestens beim Aufstellen der Völker und auch bei jedem Ortswechsel (z.B. Wanderung) erfolgen. Wichtig: es geht hier nicht um eine Genehmigung, nur um eine einfache Anzeige. Diese ist nicht mit einem regelmäßigen Beitrag o.ä. verbunden, auch die erstmalige Anmeldung ist in der Regel kostenfrei – einige wenige Veterinärämter berechnen jedoch eine einmalige Gebühr. Leider gehört aktuell Rendsburg-Eckernförde dazu, dort werden bei Erstanmeldung (nicht bei Veränderungen oder beim Wandern) 15,00 € fällig. In Kiel und im Kreis Plön ist die Meldung unseres Wissens kostenfrei. Aber: es ist und bleibt eine Pflicht – Nichtmeldung kann mit einem Bußgeld belegt werden. Sie können diesen Vordruck benutzen, können aber auch formlos melden. Nach der Meldung erhalten Sie eine Tierhalterbetriebsnummer zugeteilt (muss manchmal noch nachgefragt werden).
  • Imkerverein: Unsere Mitglieder müssen uns einmal jährlich zu Jahresbeginn die Zahl ihrer Völker melden. Das erledigen Sie am einfachsten mit einer kurzen Email an unsere Vorsitzende.
  • Eine Meldung bei der Tierseuchenkasse ist in Schleswig-Holstein, anders als in anderen Bundesländern, nicht erforderlich.

Und noch ein paar Sonderfälle:

  • wenn Sie mehr als 25 Bienenvölker halten, gilt dies als gewerbsmäßig und Sie werden versicherungspflichtig in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Informationen dazu hier oder als kurze Zusammenfassung des Deutschen Imkerbundes hier.
  • Finanzamt: vereinfacht gesagt gilt, daß in der Freizeitimkerei keine Steuerpflicht besteht. Die Finanzämter unterstellen, daß mit der hobbymässig betriebenen Imkerei keine Gewinne erzielt werden können. Ab dem Jahr 2016 ist diese Regelung nun auch gesetzlich geregelt. Dies finden Sie im Bundesgesetzblatt hier oder etwas verständlicher vom DIB zusammengefasst hier. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir keine Beratung in steuerlichen Fragen geben können. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.